Die Bakteriologie eines Sees
| Die Badegewässer in Schleswig-Holstein müssen den Anforderungen der "Landesverordnung über die Qualität der Badegewässer" (Badegewässerverordnung) entsprechen. Die Überwachung von Badestellen erfolgt in der Badesaison von Juni bis Mitte September. Dazu wird 14-tägig eine Wasserprobe vor Ort entnommen und gleichzeitig eine sensorische Prüfung des Wassers durchgeführt. Anschließend wird das Wasser in einem Labor auf bakteriologische Parameter hin untersucht. Zu den Parametern zählen gesamtkoliforme Bakterien und fäkalkoliforme Bakterien. |
 |
| |
Badestelle Krähenteich |
Was sind gesamtcoliforme und fäkalcoliforme Bakterien?
Gesamtcoliforme Bakterien umfassen sowohl Keime fäkalen Ursprungs als auch Umweltkeime. Sie sind keine Infektionserreger, sondern weisen auf eine Verunreinigung des Badewassers mit Abwässern hin. Fäkalcoliforme Bakterien kommen normalerweise im Dickdarm von Menschen und Säugetieren in großer Zahl vor. Sie lösen selbst nicht unbedingt Erkrankungen aus, sind jedoch ein Anzeichen dafür, dass ein Badegewässer möglicherweise fäkal verunreinigt ist.
Welche Grenzwerte gibt es?
Die Badegewässerverordnung definiert Richt- und Grenzwerte. Beim Richtwert handelt es sich um einen Wert, bei dessen Unterschreitung eine sehr gute Gewässerqualität gegeben ist. Auch bei einer Überschreitung des Richtwertes besteht keine Gesundheitsgefahr.
Der Grenzwert jedoch ist ein Höchstwert bei dessen Überschreitung eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies führt in der Regel zur Schließung der Badestelle durch die zuständige Behörde.
|
Richtwert
KBE*/100 ml |
Grenzwert
KBE*/100 ml |
Gesamtcoliforme Bakterien |
500 |
10.000 |
Fäkalcoliforme Bakterien |
100 |
2.000 |
*KBE – koloniebildende Einheit